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Einheitspatent und UPC

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht (UPC)

Seit dem 1. Juni 2023 ist es möglich, ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (kurz: Einheitspatent) zu erlangen. Derzeit gelten Einheitspatente in 17 Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Sieben weitere Mitgliedsstaaten haben die für das einheitliche Patentsystem notwendigen Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Keine Teilnahme planen (derzeit) Spanien, Polen und Kroatien.

Das Einheitspatent ist der Erteilung Europäischer Patente nachgeschaltet. Am Anmeldeverfahren ändert sich nichts. Erst nach der Erteilung eines Europäischen Patents muss innerhalb eines Monats entschieden werden, ob für dieses Patent ein Antrag auf einheitliche Wirkung gestellt wird.

Das Einheitspatent bietet, insbesondere wenn Patentschutz in mehreren EU-Mitgliedsstaaten angestrebt wird, durch eine Reduzierung von Validierungs- und Übersetzungskosten sowie durch eine zentralisierte Jahresgebühr statt mehrerer nationaler Gebühren erhebliche Kostenvorteile.

Mit Einführung des Einheitspatents hat auch das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court oder kurz: UPC) seine Arbeit aufgenommen. Das UPC ist ein neues Gericht, das über Fragen der Verletzung und Gültigkeit von Einheitspatenten und klassischen Europäischen Patenten entscheidet. Es ist dezentral strukturiert mit Zentralkammern in München und Paris und lokalen Kammern in den Mitgliedsstaaten. Die österreichische Lokalkammer ist in Wien. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Fortschritt im Bereich des Patentrechts innerhalb der EU, indem er für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten eine zentrale Anlaufstelle für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen bietet.

Das UPC ist mit hochgradigen und in Patentstreitigkeiten erfahrenen Richtern besetzt und die bisherigen Entscheidungen zeigen bereits, dass die Verfahren vor dem UPC rasch bearbeitet und sinnvolle und gerechte Entscheidungen getroffen werden.

Wir konnten unsere Klienten bereits in mehreren Verletzungsverfahren erfolgreich vor dem UPC vertreten, und zwar sowohl in der Rolle als Kläger als auch der Beklagten. Wir stehen wir Ihnen daher zur Seite, um Sie bei der Erlangung von Einheitspatenten zu unterstützen und vertreten Sie engagiert und kompetent in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren am UPC.